Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ap-qualifizierung GmbH, Reutlingen

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen ap-qualifizierung GmbH (im nachfolgenden ap-qualifizierung) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Diese AGB stellen, zusammen mit anderen Unterlagen, auf die hierin Bezug genommen wird, die gesamte Vereinbarung zwischen ap-qualifizierung und dem Käufer in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen Absprachen oder älteren schriftlichen Geschäftsbedingungen von ap-qualifizierung. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
"Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Dienstleistungen bei ap-qualifizierung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Vertragsschluss

Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Bestimmungen gelten auch für Vorabberichte.
Die ap-qualifizierung ist berechtigt Unteraufträge zu vergeben unter Berücksichtigung der Akkreditierungsanforderungen.

§ 3 Preise

Die Preise der ap-qualifizierung sind dem jeweils zum Anfragezeitpunkt geltenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen, sofern nach Absprache mit dem Kunden nicht schriftlich explizit anders festgelegt. Dienstleistungen, welche nicht im Leistungsverzeichnis der ap-qualifizierung verzeichnet sind, werden nach Aufwand berechnet. Die ap-qualifizierung behält sich vor Dienstleistungen zu versagen, wenn diese nicht dem Akkreditierungsanforderungen oder den Anforderungen der Qualitätspolitik entsprechen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsausstellung ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist die ap-qualifizierung berechtigt die Kosten für Mahnungen und Durchsetzung von Rechtsansprüchen geltend zu machen. Darüber hinaus, behält sich die ap-qualifizierung vor im Falle eines Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 8 % der erbrachten Dienstleistungssumme zu erheben.
Die ap-qualifizierung ist im Rahmen eines Zahlungsverzuges berechtigt weiterführende Dienstleistungen, auch nach Vertragsabschluss, bis zur vollständigen Begleichung der Restschuld zurückzuhalten.
Die ap-qualifizierung ist berechtigt ab einem Auftragsvolumen von 6000 Euro eine Voraus- oder Teilzahlung einzufordern.

§ 5 Lieferung

Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden dem Kunden mit der Entscheidung über die Annahme seines Angebots gemäß § 2 Abs.1 mitgeteilt.
Teillieferungen bleiben vorbehalten.

§ 5 Gewährleistung

Sämtliche Dienstleistungen der ap-qualifizierung werden nach aktuellem Stand der Technik, mit größter Sorgfalt und nach aktuell bestehenden nationalen, sowie internationalen Richtlinien durchgeführt. Das Verfahren der Reklamation der ap-qualifizierung entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 in Hinsicht der Qualitätssicherung. Reklamationen bezüglich der Korrektheit der Prüfergebnisse werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Reklamationen bezüglich des Inhaltes eines Prüfberichtes müssen, in schriftlicher Form, innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Erhalt des Prüfberichtes erfolgen. Sind die Beanstandungen berechtigt so kann der Kunde die teilweise oder vollständige Wiederholung der Prüfungsleistung beauftragen. Sollte der Beschwerdeführer nicht mit der Wiederholung der Prüfungsleistungen durch die ap-qualifizierung Einverstanden sein, so wird ein unabhängiges Drittlabor im gegenseitigen Einverständnis beauftragt. Sofern die Reklamation des Kunden nach Wiederholung der Prüfung sich als bestätigt erweist, so trägt die ap-qualifizierung hierfür die Kosten. Sollte es sich um eine Bestätigung der erbrachten Prüfungsleistung handeln, so werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber berechnet.

§ 6 Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet ap-qualifizierung nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch ap-qualifizierung, und den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von ap-qualifizierung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet ap-qualifizierung nicht.
Eine Haftung im Falle einer vorsätzlichen oder grob Fahrlässigen Verletzung der vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten, sowie deliktischer Haftung ist davon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich ap-qualifizierung von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung von Gutachten, Prüferzeugnissen oder Prüfberichten freizustellen. Sämtliche Ansprüche, einschließlich einer solchen aus Mangelfolgeschäden gegen ap-qualifizierung verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistung, sofern gesetzlich nicht anders geregelt. Die Dienstleistung der ap-qualifizierung gilt als abgenommen, wenn nicht spätestens 6 Wochen nach Zugang durch den Auftraggeber schriftlich reklamiert wird.
Die Höhe der Haftungssummen im Schadensfall wird dem Auftraggeber auf Wunsch mitgeteilt.

§ 7 Schutz der Arbeitserzeugnisse

Die ap-qualifizierung behält an allen erbrachten Leistungen, insofern diese dafür geeignet sind, das Urheberrecht. Die erbrachten Leistungen und Berichte dürfen durch den Auftraggeber erst nach vollständig erbrachter Vergütung und für den Vorgesehenen Zweck verwenden. Jede anderweitige Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Einwilligung der ap-qualifizierung.

§ 8 Probenanlieferung

Sofern nicht anders vertraglich festgehalten, erfolgt die Anlieferung des Probenmaterials auf Kosten und Risiko des Kunden. Die sachgemäße Versendung des Untersuchungsmaterials obliegt dem Auftraggeber. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, welche auf Grund einer gefährlichen Beschaffenheit des Probenmaterials zurück zu führen ist. Bekannte Gefahren sind vorab ohne Aufforderung durch den Kunden schriftlich mitzuteilen.

§ 09 Datenschutz & Werbesperre

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden. Dem Kunden ist bekannt, dass er mit dem jeweiligen Bestellformular die Möglichkeit hat, sein Einverständnis zu Werbezusendungen ganz, teilweise oder gar nicht zu erklären. Darüber hinaus besteht für ihn jederzeit die Möglichkeit durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail dieser Einwilligung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt und er erhält keine Werbung mehr.

§ 10 Geheimhaltung

Ap-qualifizierung verpflichtet sich, alle Ergebnisse, welche im Rahmen eines Auftrages erarbeitet werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Alle kundenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen ap-qualifizierung und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.04.2018, Ersetzt vollständig: 01.01.2017
Revisionstand 001
Autor: Bernd Michel